Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die digitale Buchhalter GmbH in Tübach (CHE-279.436.551) ist die Inhaberin und Betreiberin der Internetplattform www.das-buchhaltungsabo.ch, über welche verschiedene Buchhaltungs-Abonnemente inkl. optionaler Zusatzleistungen angeboten werden.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über die Internetplattform www.das-buchhaltungsabo.ch abgeschlossenen Abonnemente und Leistungen zwischen dem Unternehmen «Digitale Buchhalter GmbH» in Tübach SG (im Folgenden: Treuhänderin) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Mit dem Abschluss eines Abonnements bestätigt der Kunde, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Treuhänderin hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Anmeldung

Jeder Abschluss eines Abonnements setzt eine vorherige ordnungsgemässe und vollständige Anmeldung des Kunden mit Auswahl eines Abonnements inkl. allfälliger Zusatzleistungen bei www.das-buchhaltungsabo.ch voraus.

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Auftragsbestätigung durch die Treuhänderin zustande.

Das Angebot unter www.das-buchhaltungsabo.ch richtet sich ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Schweiz. Allfällige Bestellungen von Personen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz im Ausland werden von der Treuhänderin abgelehnt und entsprechend per E-Mail benachrichtigt. Die Auftragsbestätigung entfaltet in diesen Fällen keine Rechtswirkung.

4. Mitwirkung des Kunden

Kunden haben ohne besondere Aufforderung alle Informationen und Unterlagen, welche für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, der Treuhänderin zu übermitteln, entweder per Post, elektronisch (z.B. per E-Mail, per Cloud-Dienst usw.) oder telefonisch.

Die Treuhänderin darf davon ausgehen, dass die ihr überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind, soweit sie keine offensichtlichen Unstimmigkeiten feststellt. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der Treuhänderin grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit überprüft.

Die notwendigen Unterlagen und Informationen sind der Treuhänderin so rechtzeitig zuzustellen, dass der Treuhänderin eine angemessene Bearbeitungsdauer zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Information über alle Vorgänge und Umstände, die für die korrekte Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

5. Allgemeiner Inhalt des Vertrages

Gegenstand des Vertrages sind die im Zeitpunkt des Abschlusses eines Abonnements in den Leistungsbeschrieben auf www.das-buchhaltungsabo.ch aufgeführten Tätigkeiten. Diese legen die Art und den Umfang der von der Treuhänderin im Rahmen des ausgewählten Abonnements zu erbringenden Leistungen fest. Die Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt.

Das Abonnement beginnt mit dem ersten Tag des Monats zu laufen, für welchen von der Treuhänderin die ersten Belege bzw. Buchungen für den Kunden zu verarbeiten sind.

Die Dauer des Abonnements beträgt ein Jahr. Solange das Abonnement von keiner Partei gekündigt wird (vgl. nachfolgend Ziffer 15 zur Auflösung und Beendigung des Vertrages), verlängert es sich mit dem Ablauf der vereinbarten Jahresdauer jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

Der Kunde hat die Wahl, ob er den Preis für das Jahresabonnement gesamthaft oder aufgeteilt in zwölf monatliche Raten begleichen will. Bei monatlicher Bezahlung erfolgt für jeden Monat ein Zuschlag von 10% des Abonnementpreises zuzüglich die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 7.7%) für die zusätzlichen Rechnungsstellungen.

Soweit der Beschrieb des Abonnements Leistungen umfasst, welche nur periodisch zu erbringen sind (z.B. Erstellen Steuererklärung, Erstellen Jahresabschluss, Erstellen MWST Abrechnung usw.), so sind diese periodischen Tätigkeiten von der Treuhänderin nur dann zu erbringen und im Abonnementspreis inbegriffen, wenn die Buchhaltung für die gesamte massgebliche Abrechnungsperiode von der Treuhänderin geführt wurde.

6. Verschwiegenheitspflicht

Die Treuhänderin ist verpflichtet, über alle vertraulichen Tatsachen und Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Kunde sie von dieser Verpflichtung entbindet. Als vertraulich gelten alle Daten und Tatsachen, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

7. Mitwirkung Dritter

Die Treuhänderin ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen fachkundige Dritte beizuziehen (Recht zur Substitution). Beigezogene Dritte unterstehen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.

8. Vertragsanpassungen

Sobald die Treuhänderin feststellt, dass das vom Kunden ausgewählte Abonnement auf Grund der Anzahl der zu verarbeitenden Buchungen/Belege für den Kunden offensichtlich ungeeignet ist, teilt sie dies dem Kunden per E-Mail mit und schlägt ihm gleichzeitig das für seine Bedürfnisse passende Abonnement vor.

Der Abonnements-Wechsel erfolgt jeweils rückwirkend auf den Beginn der laufenden Abrechnungsperiode.

Falls der Kunde die Treuhänderin um Tätigkeiten oder Leistungen ersucht, die im abgeschlossenen Abonnement nicht eingeschlossen sind (z.B. spezielle Abklärungen oder Beratungen ohne Zusammenhang zur Buchführung), weist die Treuhänderin den Kunden darauf hin und unterbreitet ihm ein Angebot für die nachgesuchten Zusatztätigkeiten.

9. Informationsaustausch

Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Lösungen wie E-Mail, Telefon, Fax, Cloud-Diensten und dergleichen bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.

10. Akten und Aufbewahrung

Falls der Kunde der Treuhänderin Original-Belege zur Bearbeitung überlässt, so retourniert die Treuhänderin diese Originale nach erfolgter Bearbeitung und Verbuchung an den Kunden. Dieser ist anschliessend alleine verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung der Akten während den gesetzlich vorgegebenen Fristen.

11. Schutz- und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch die Treuhänderin erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Treuhänderin. Die Treuhänderin räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-hows ein.

Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Treuhänderin zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.

Der Kunde darf die ihm von der Treuhänderin überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

12. Preisangaben und Mehrwertsteuer

Die auf der Internetseite www.das-buchhaltungsabo.ch publizierten Preisangaben sind exklusive die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 7.7%) aufgeführt. Die Treuhänderin ist mehrwertsteuerpflichtig, weshalb die Mehrwertsteuer zusätzlich verrechnet und in Rechnung gestellt wird.

13. Bezahlung

Der Preis für das ausgewählte Abonnement ist jeweils im Voraus zu bezahlen. Der Kunde erhält beim erstmaligen Abschluss eines Abonnements die Rechnung für das von ihm ausgewählte Abonnement.

Solange die Vorauszahlung vom Kunden nicht geleistet ist, trifft die Treuhänderin keinerlei Verpflichtung zur Ausführung von Tätigkeiten oder Leistungen zu Gunsten des Kunden. Bereits eingereichte Belege werden erst nach vollständiger Zahlung des Abonnementspreises bearbeitet.

Die Abonnementsrechnungen sind innert 10 Tagen zu begleichen.

Bei ausbleibender Vorauszahlung stellt die Treuhänderin dem Kunden ein Mal per
E-Mail eine Zahlungserinnerung zu. Falls nach dieser Zahlungserinnerung innert 10 Tagen die Zahlung weiterhin ganz ausbleibt oder nur teilweise erfolgt, so ist die Treuhänderin berechtigt, den Vertrag per sofort zu kündigen.

14. Beanstandungen und Haftung

Die Treuhänderin steht für eine getreue und sorgfältige Auftragserfüllung unter Beobachtung der Vorgaben ihres Berufsstandes ein.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Beanstandungen umgehend der Treuhänderin mitzuteilen. Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung allfälliger Mängel, und der Treuhänderin ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Die Treuhänderin haftet für eine absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig auf maximal die doppelte Höhe des bezahlten Jahresabonnements-Preises beschränkt.

Eine Haftung der Treuhänderin für beigezogene Dritte bzw. Hilfspersonen ist ausgeschlossen.

15. Auflösung und Beendigung des Vertrages

Der Vertrag endet durch Kündigung.

Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten auf das Ende der laufenden Abonnementsdauer ordentlich gekündigt werden.

Die Kündigung bzw. der Widerruf des Vertrages haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

Bei einem Widerruf des Vertrages durch den Kunden mit sofortiger Wirkung bleibt der vereinbarte Abonnementspreis für das laufende Abonnementsjahr, in welchem der Widerruf erfolgt, vollumfänglich geschuldet zur Deckung der Fixkosten der Treuhänderin (z.B. Lizenzgebühren für Software usw.). Eine Rückerstattung des vorausbezahlten Abonnementspreises ist ausgeschlossen.

Die Kündigung durch die Treuhänderin darf nicht zur Unzeit erfolgen, ansonsten wird sie dem Kunden zum Ersatz des ihm verursachten Schaden verpflichtet. Erfolgt die Kündigung in Folge eines vertragswidrigen, gesetzeswidrigen oder unzumutbaren Verhaltens des Kunden, in Folge Nichtleistung der Vorauszahlung des Abonnements oder in Folge unvollständiger Instruktion oder Dokumentation durch den Kunden, so gilt dies in keinem der genannten Fälle als Kündigung zur Unzeit.

Bei einer Kündigung durch die Treuhänderin sind zur Vermeidung von Schäden beim Kunden in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und die keinen Aufschub dulden.

16. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die separate Datenschutzerklärung bildet integrierender Bestandteil der abgeschlossenen Abonnemente.

17. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Treuhänderin kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern oder ergänzen. Diese Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn innert 30 Tagen kein Widerspruch erfolgt.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes.

Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Abonnementen ist der Sitz der Treuhänderin in Tübach, Kanton St. Gallen, soweit nicht ein anderes Gericht auf Grund von gesetzlichen Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.

Die Treuhänderin ist auch berechtigt, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes bzw. Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand 24.11.2020